Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CEROM AG

1. Grundsätze  

Die nachstehenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)» gelten für alle durch die CEROM AG ausgeführten Kostenvoranschläge, Aufträge und Lieferungen.

Änderungen sind nur dann gültig, wenn dies durch die CEROM AG schriftlich bestätigt worden ist.

A Die CEROM AG stellt für ihre Leistungen Rechnung an die Zahnärztin/den Zahnarzt, die diese Leistung bestellt haben. 

Das Vertragsverhältnis zwischen der CEROM AG und dem Zahnarzt unterliegt den Bestimmungen des Werkvertrages (OR 363 ff). 

Für den Werkvertrag gelten die Garantiebestimmungen des OR, als Werk gelten die gelieferten Teile. Bis zur vollständigen Bezahlung gilt der Eigentumsvorbehalt der CEROM AG.

Zwischen der CEROM AG und Patienten der Kunden besteht also kein direktes Vertragsverhältnis. (Behandlungsvertrag zwischen Zahnarzt und Patienten: Auftragsverhältnis; OR 394 ff, gemäss Bundesgerichtsentscheid 110 II 375 ff vom 25.09.1984).

B Die CEROM AG stellt für ihre Leistungen Rechnung an die Patientinnen/den Patienten, die diese Leistung bestellt haben. 

Das Vertragsverhältnis zwischen der CEROM AG und der Patientin / dem Patienten unterliegt den Bestimmungen des Werkvertrages (OR 363 ff).

Für den Werkvertrag gelten die Garantiebestimmungen des OR, als Werk gelten die gelieferten Teile. Bis zur vollständigen Bezahlung gilt der Eigentumsvorbehalt der CEROM AG.

Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen AGB oder sonstwie zwischen den Parteien Vereinbartes hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Kundenbestellung  

Die CEROM AG stellt ihre Produkte gemäss schriftlicher Kundenbestellung und für einen bestimmten Patienten her (MepV). Für die Detail-Spezifizierung der Bestellung (Besonderheiten, Einschränkungen, technische Anforderungen, zu verwendende Materialien und Konstruktionsteile usw.) ist der Besteller verantwortlich. Die CEROM AG kann hier beratend mitwirken.

3. Kostenvoranschläge  

Die Kostenvoranschläge der CEROM AG sind sechs Monate gültig. Aufwendige Kostenvoranschläge oder Varianten von Kostenvoranschlägen werden den Kunden verrechnet.

4. Arbeitsunterlagen der Kunden  

Die CEROM AG prüft auf Sicht die gelieferten Arbeitsunterlagen der Kunden (Abdrücke, Fotos usw.) auf Transportschäden. Für die Qualität der angelieferten Arbeitsunterlagen und damit der Grundlage für die weitere Verarbeitung ist der Besteller verantwortlich.

5. Rückmeldung an die Kunden  

Die CEROM AG nimmt mit den Kunden Kontakt auf, wenn die Arbeitsunterlagen kein oder nur eingeschränkt machbares, sicheres Arbeitsresultat möglich macht. Die Gewährleistung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

6. Lieferung  

Die ausgeführten Arbeiten sind während des Transportes bis zu den Kunden gemäss der Versicherung des Transporteurs gegen Schaden und Verlust versichert. Nach der Ablieferung an den von den Kunden bestimmten Orten (Praxis, Briefkasten usw.) ist die CEROM AG für die Unversehrtheit der Lieferung nicht mehr haftbar.

7. Eingangskontrolle der Kunden  

Die Kunden sind angehalten, die Lieferungen der CEROM AG auf Transportschäden und Mängel, Vollständigkeit, Übereinstimmung mit der Bestellung und Qualität zu prüfen. Mängel sind vor dem provisorischem oder definitiven Einsetzen der Arbeit bei den Patienten innerhalb einer nützlichen Frist, spätestens aber innert fünf Tagen schriftlich anzubringen.

8. Zahlungsbedingungungen  

Für die ausgeführten Arbeiten wird entweder monatlich oder direkt mit der Lieferung Rechnung gestellt. Diese Zahlung wird spätestens innert 30 Tagen erwartet.

9. Übergang ins Eigentum des Kunden 

Die ausgeführten Arbeiten bleiben bis zum Eingang der Kundenzahlung Eigentum der CEROM AG. Allfällige Kosten für die Rücklieferung, wenn die Lieferung nicht beglichen wird, gehen zulasten der Kunden.

10. Gewährleistung  

Während eines Jahres nach der Lieferung verpflichtet sich die CEROM AG zu folgender Gewährleistung, wenn das Produkt fehler- oder mangelhaft ist (gemäss Punkt 2, bzw. Punkt 6).

Davon ausgeschlossen sind nachträgliche Präzisierungen der Kundenbestellung oder Mängelrügen der Patientinnen und Patienten, die ausserhalb des Bestellungsumfanges sind.

a) Reparatur des mangelhaften Produktes

b) Ersatz des mangelhaften Produktes

c) Rückerstattung des Kaufpreises, wenn der Mangel weder durch Reparatur noch Ersatz behoben werden kann.

Ausdrücklich von der Gewährleistung ausgenommen sind:

a) Zusatzaufwendungen der Kunden infolge der Mangelbehebung

b) Zusatzaufwendungen der Patientinnen und Patienten infolge der Mangelbehebung

Im Sinne eines kulanten Kundendienstes kann die CEROM AG weitergehende Leistungen im Einzelfall anbieten.

Die Gewährleistungspflicht gemäss MepV (schwerwiegende Vorkommnisse) ist in der Medizinprodprodukte-Gesetzgebung geregelt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen  

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Herzogenbuchsee. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Standort der CEROM AG (Herzogenbuchsee BE), wobei wir jedoch berechtigt bleiben, auch an einem anderen Gerichtsstand zu klagen.

Die CEROM AG ist berechtigt, einen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit wir uns für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgen.